Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tagungshauses Baitz / Kinderherberge e.V.
1. Reservierung
1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post oder per E-Mail reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
2. Zahlung
2.1 Die Anzahlung und Fristen für die Restzahlung, für den gebuchten Aufenthalt im Tagungshaus Baitz, regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3. Absagen
3.1 Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Reservierung telefonisch absagen.
3.2 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 12 Wochen vor dem geplanten Anreisetag dem Tagungshaus Baitz zugegangen sein, bei gleichzeitigem Einbehalt der Anzahlung. Eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.3 Bei Absagen von Belegungen innerhalb 12 Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
3.4 Das Tagungshaus Baitz ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung
4.1 Bei Absagen einer Belegung durch den Gast, bis 12 Wochen vor dem vereinbarten Anreise Termin, wird vom Tagungshaus Baitz die geleistete Anzahlung einbehalten.
4.2 Bei Absage einer Belegung innerhalb 12 Wochen vor Anreise oder die Gäste nicht erscheinen, wird durch das Tagungshaus Baitz eine Entschädigung von neunzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, es wird anderes vereinbart.
4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Preise
5.1 Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des Tagungshauses Baitz, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind im Internet unter www.Tagungshaus-baitz.de oder im Tagungshaus Baitz erhältlich.
6. Haftung
6.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden oder Fahrlässigkeit Schäden an Gebäuden und Inventar des Tagungshauses Baitz verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
6.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Tagungshaus Baitz Leitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das Tagungshaus Baitz, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Tagungshauses befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Tagungshaus Baitz, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Diese Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Tagungshaus Baitz wurden durch den Geschäftsführer Bernhard Frisch am 14.10.2007 in Baitz erlassen.